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Grundschuld: löschen oder behalten?

Wer sein Haus abbezahlt hat, darf die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen. Dazu benötigt er eine Löschungsbewilligung der Bank. Doch ist die Löschung sinnvoll? Wir klären auf!

Der Bau oder der Kauf eines Eigenheims ist meist die größte Investition im Leben einer Familie. In der Regel müssen sie dafür eine Hausfinanzierung abschließen. Als Sicherheit für das geliehene Geld verlangt die Bank die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Damit erhält sie das Recht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkaufen zu dürfen.

Was kostet die Löschung der Grundschuld?

Ist das Darlehen abbezahlt, verschwindet die Grundschuld nicht automatisch, die Löschung muss beantragt werden. Doch dieser Schritt ist keine Pflicht für Eigentümer – und auch nicht immer sinnvoll. Das hat vor allem Kostengründe: Möchte man die Grundschuld löschen, muss zunächst eine Löschungsbewilligung bei der Bank angefordert werden. Die Dokumente werden dann zur Beglaubigung an einen Notar übergeben. Auf Wunsch leitet er sie anschließend an das Grundbuchamt weiter. Passt alles, wird ein Löschungsvermerk eingetragen. Für ihre Arbeit berechnen sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt Gebühren in Höhe von je 0,2 Prozent der Grundschuldsumme. Das macht beispielsweise bei einer Grundschuldsumme von 200.000 Euro immerhin 800 Euro.

Welche Vorteile bringt das Stehenlassen der Grundschuld?

Die Grundschuld stehen zu lassen, wirkt sich nicht nachteilig auf die Hausbesitzer aus. Sie kann sogar Vorteile bringen – etwa, wenn eine Modernisierung ansteht. Die Grundschuld dient dann als Sicherheit für ein neues Darlehen, ohne dass erneut Gebühren fällig werden. Das Gleiche gilt für den Kauf einer weiteren Immobilie: Als Sicherheit belebt die Bank einfach die eingetragene Grundschuld wieder. Eigentümer können mit der Grundschuld zudem Darlehen ihrer Kinder absichern. Dabei lässt sich die Grundschuld entweder teilweise oder ganz abtreten.

Wann ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Experten raten dazu, die Grundschuld erst löschen zu lassen, wenn das Haus verkauft werden soll. Einerseits lassen sich mit unbelasteten Immobilien höhere Verkaufspreise erzielen, andererseits bestehen die meisten Käufer auf ein lastenfreies Objekt.

Eine Löschung kann außerdem sinnvoll bei mehreren Eigentümern sein – vor allem dann, wenn die Bestellerurkunde der Grundschuld die Klausel enthält, dass der Eigentümer mit seinem ganzen Vermögen haftet. Verschuldet sich ein Einzelner, sind die anderen Eigentümer vor einer Haftung geschützt.

Ob man die Grundschuld löschen lassen möchte oder nicht: Auf jeden Fall sollte man sich von der Bank eine Löschungsbewilligung ausstellen lassen. Sie belegt die vollständige Tilgung der Baufinanzierung.